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Weihnachtsbaumentsorgung

Weihnachtsbaumentsorgung

29. Dezember 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

Die Weihnachtsbäume können zwischen 1.1.2021 und 28.02.2021 kostenfrei an den Wertstoffhöfen
des Landkreises Leipzig abgegeben werden. Die Weihnachtsbäume sind gänzlich von Schmuck
(Lametta, Kugeln etc.) zu befreien. Eine Ablage an den Glascontainerplätzen in den Städten und
Gemeinden ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten und momentane Schließungen der Wertstoffhöfe in Groitzsch, Frohburg, Brandis, Bad Lausick und Markranstädt!

.

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/12/AdobeStock_132980776.jpeg 3064 4592 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-12-29 11:19:202020-12-29 12:24:08Weihnachtsbaumentsorgung
Wertstoffhöfe unter Corona-Schutzverordnung

Wertstoffhöfe unter Corona-Schutzverordnung

15. Dezember 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus informieren wir zur Nutzung und dem Verhalten auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig.
Die Wertstoffhöfe stehen den Bürger:innen des Landkreises Leipzig zu den gewohnten Winteröffnungszeiten zur Verfügung. Zum Schutz der Mitarbeiter und Kund:innen ist auf den Wertstoffhöfen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sowie stets ein Abstand von mindestens 1,5m zu halten. Daher beachten Sie bei der Planung, dass unsere Mitarbeiter Sie nicht beim Entladen Ihres Fahrzeuges unterstützen können
Die KELL behält sich vor, die Anzahl der, sich auf den Wertstoffhöfen befindlichen Personen zu reglementieren. Dadurch kann es zu erhöhten Wartezeiten kommen.
Wir möchten eindringlich darum bitten den Besuch der Wertstoffhöfe gründlich zu überdenken. Im Sinne Ihrer eigenen Gesundheit, aber auch der, unserer Mitarbeiter.

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2020/07/vlcsnap-2020-07-14-15h17m36s6281.png 1080 1920 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-12-15 17:03:472020-12-15 17:03:47Wertstoffhöfe unter Corona-Schutzverordnung
Informationen zur Abfallentsorgung bei winterlicher Witterung

Informationen zur Abfallentsorgung bei winterlicher Witterung

23. November 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

 

Während der kalten Jahreszeit treten häufig Probleme bei der Entleerung der Restabfall und Bioabfallbehälter auf. Feuchter Rest- und Bioabfall friert bei Minusgraden am Boden oder der Behälterwand an. Verstärkt wird dieser Effekt außerdem durch das Einstampfen des Abfalls.

Der Behälterinhalt muss beim Kippen allein durch die Schwerkraft herausfallen. Ein Lösen des Abfalls durch die Mitarbeiter der KELL  ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt.

Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass die Restmülltonne dann kostenfrei nachentleert wird.

Um das Anfrieren zu vermeiden, sollten Sie vor Befüllung des Restabfall- und Bioabfallbehälters einige Hinweise beachten:

  • Abfälle locker in die Behälter einzufüllen – nie pressen oder stampfen
  • Feuchte Abfälle möglichst gar nicht oder aber locker in Zeitungspapier gewickelt in die Tonne füllen.
  • Lassen Sie die Mülltüten aus der Wohnung nach Möglichkeit erst abkühlen, ehe Sie diese in die Abfalltonnen einwerfen, damit sich kein Kondenswasser bildet. Das gilt insbesondere dann, wenn größere Mengen Windeln anfallen.
  • Flüssigkeiten gehören keinesfalls in die Abfallbehälter.
  • Einige Zweige, etwas Pappe, Eierkartons oder ein paar Blätter zerknülltes Zeitungspapier auf dem Boden der Gefäße wirken Wunder.
  • Am besten ist ein frostsicherer Standplatz (Garage, windgeschützt nahe einer Hauswand…) für die Mülltonne. Die Tonne sollte dann erst kurz vor 7:00 Uhr am Tag der Leerung herausgestellt werden.
  • Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, lösen Sie diesen vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden ab. Achten Sie bitte dabei auf Ihre eigene Sicherheit und darauf, dass der Behälter dabei nicht beschädigt wird.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

 

 

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/12/IMG_0173-2.jpg 600 1930 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-11-23 14:58:332020-11-23 15:02:03Informationen zur Abfallentsorgung bei winterlicher Witterung
Sammelsysteme© KELL-GmbH

Winteröffnungszeiten der Wertstoffhöfe

1. November 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

Ab 01.11.2020 haben die Wertstoffhöfe der KELL wieder gemäß den Winteröffnungszeiten geöffnet. Sie finden diese hier oder in der Abfall-App des Landkreises Leipzig.

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/06/wertstoffhoefe.jpg 600 960 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-11-01 10:00:042020-10-28 11:20:24Winteröffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Hinweise zur Papierentsorgung© KELL-GmbH

Hinweise zur Papierentsorgung

23. Oktober 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

Weihnachten steht vor der Tür und der Online-Versand wird immer häufiger genutzt. Da fallen erfahrungsgemäß häufig Mehrmengen an Kartons und Pappe an.

Sollten diese einmal nicht mehr in Ihre Papiertonne hineinpassen, können Sie im Ausnahmefall Ihre überschüssigen Mengen an Pappe und Karton, auf 45 x45cm zusammengeschnürt am Entsorgungstag neben Ihrer Papiertonne zur Abholung bereitstellen. Ablagerungen in anderer Form werden grundsätzlich nicht mitgenommen.

Warum es wichtig ist, die Pakete zu schnüren sehen Sie hier im Video.

Wir bitten Sie jedoch bei feuchter Witterung gänzlich davon abzusehen.

Fallen bei Ihnen regelmäßig größere Mengen Papier und Karton an, entsorgen Sie diese kostenfrei auf einem der zehn KELL-Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/06/papierentsorgung.jpg 600 960 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-10-23 15:12:062020-10-23 15:18:46Hinweise zur Papierentsorgung
Wir suchen (Berufs-) Kraftfahrer / Lader (C/CE)

Wir suchen (Berufs-) Kraftfahrer / Lader (C/CE)

10. Oktober 2020/in Aktuelles /von KELL GmbH

 

Werden Sie Teil unseres Teams!

Wir suchen (Berufs-) Kraftfahrer / Lader (C/CE) m/w/d.

Ihre Aufgaben:

  • Führung eines LKW nach eingeteilten Touren der Disposition und Ladetätigkeiten
  • Ordnungsgemäße Durchführung der Abfallentsorgung im Landkreis Leipzig

Ihr Profil:

  • Besitz des Führerscheins C/CE sowie einer gültigen Fahrerkarte
  • Sehr gute Gebietskenntnisse im Landkreis Leipzig sind von Vorteil
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und kundenorientiertes Arbeiten sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Ihre Chance bei uns:

Es erwarten Sie vielfältige Aufgaben in einer zukunftsorientierten und krisensicheren Branche. Die KELL GmbH gehört zu den führenden Dienstleistern im Landkreis Leipzig und bietet Ihnen moderne Strukturen, einen Fuhrpark auf dem neuesten Stand der Technik und alle Vorteile einer kommunalen Unternehmensstruktur. Eine fundierte Einarbeitung und Begleitung unserer neuen Mitarbeiter ist für uns selbstverständlich.

Schicken Sie uns gern Ihre aussagefähige Bewerbung an bewerbung@kell-gmbh.de

Wir freuen uns von Ihnen zu hören!

 

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/10/IMG_9902-Kopie.jpg 1067 1600 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2020-10-10 11:58:032020-10-27 16:01:48Wir suchen (Berufs-) Kraftfahrer / Lader (C/CE)
Biotonne

Information zur Nutzung der Biotonne

6. März 2020/in Aktuelles /von Arne Roland

Das KELL-Team der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit informiert Sie in den Kommunen des Landkreises Leipzig zur Nutzung der kommunalen Biotonne. Die Termine bei Ihnen vor Ort erfahren Sie unter der Rubrik BIOLINO auf Tour durch den Landkreis ständig aktualisiert auf www.biolino.info.

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/03/Unbenannt-2.png 1250 1250 Arne Roland https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png Arne Roland2020-03-06 10:34:422020-03-06 10:37:37Information zur Nutzung der Biotonne
Gewerbeabfallverordnung – gesetzliche Vorgaben© KELL-GmbH

Gewerbeabfallverordnung – gesetzliche Vorgaben

23. Januar 2020/in Aktuelles /von Arne Roland

Die Merkblätter des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen erläutern die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung. Sie richten sich an Erzeuger (z. B. Gewerbetreibende) und Besitzer (z. B. Transporteure) von sogenannten gewerblichen Siedlungsabfällen.
Für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmte Bau- und Abbruchabfällen gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) »Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen«, die neu gefasst wurde und seit dem 1. August 2017 gilt.
Ziel ist die Anwendung der fünfstufigen Abfallhierarchie bei gewerblichen Siedlungs- und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, um insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling zu ermöglichen. Abfälle in Gewerbebetrieben bereits am Entstehungsort getrennt zu sammeln, ist wesentliche Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Recycling.
Die Gewerbeabfallverordnung richtet sich mit ihren Bestimmungen an Abfallerzeuger, Abfallbesitzer sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen. Abfallerzeuger sind zur Getrennthaltung verpflichtet. Die Gewerbeabfallverordnung lässt eine gemischte Erfassung von gewerblichen Siedlungsabfällen nur unter bestimmte Ausnahmen zu. Abfallgemische sind vorzubehandeln und aufzubereiten.
Für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen besteht die Verpflichtung zur Getrennthaltung von Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfällen sowie weiteren Siedlungsabfällen, die nicht in Kapitel 20 der Abfallverzeichnisverordnung aufgeführt sind und die Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind.

Gewerbliche Siedlungsabfälle richtig entsorgen

Gewerbliche Bau- und Abbruchabfälle richtig entsorgen

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/06/papierentsorgung.jpg 600 960 Arne Roland https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png Arne Roland2020-01-23 16:07:362020-01-23 16:15:29Gewerbeabfallverordnung – gesetzliche Vorgaben
Gewerbe sind anschlusspflichtig an die Abfallentsorgung im Landkreis

Gewerbe sind anschlusspflichtig an die Abfallentsorgung im Landkreis

2. Mai 2019/in Aktuelles /von KELL GmbH

Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung – „Pflichtrestmülltonne“ für Gewerbetreibende im Landkreis Leipzig nach Gewerbeabfallverordnung

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, haben diese nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung dem zuständigen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Diese Anschluss- und Überlassungspflicht ist in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Leipzig auch fest verankert.

Ortsansässige Gewerbetreibende sind demnach verpflichtet, die Restabfallbehälter der Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig in angemessenem Umfang zu nutzen, mindestens aber einen Behälter. Diese Reglung gründet auf einer widerleglichen Vermutung, dass bei jedem gewerblichen Abfallerzeuger auch Abfälle zur Beseitigung anfallen. Beispiele für Restfraktionen sind Hygieneartikel (Hygieneeimer aus Damentoiletten), Papiertaschentücher, Kugelschreiber, Textmarker, Putzlappen, Schwämme/Schwammtücher, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Kehricht, zerbrochenes Porzellan etc.

Gemeinsame Erfassung und Entsorgung von Kleinmengen (Kleinmengenregelung) nach Gewerbeabfallverordnung

Erzeuger und Besitzer geringer Mengen an gewerblichen Siedlungsabfällen z.B. Architekten, Anwälte, Steuerberater, Selbstständige, Reisebüros, Versicherungsagenturen, Friseursalons o.ä. sind häufig auf dem gleichen Grundstück oder sogar in dem gleichen Gebäude wie private Haushaltungen ansässig. Sie können sich der jeweiligen Abfallentsorgung vor Ort anschließen, wenn auf dem Grundstück gleichzeitig auch Haushaltsabfälle anfallen und aufgrund der geringen Menge eine von den Haushaltsabfällen gleicher Art getrennte Erfassung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Für diesen Fall entfällt die Pflicht zur Benutzung von eigenen Restabfallbehältern, nicht aber die Anschlusspflicht der Gewerbetreibenden an die Abfallentsorgung des Landkreises Leipzig.

Als Anhaltspunkt, wann eine „geringe Menge“ überschritten ist, können übliche Haushaltsmengen herangezogen werden. Die Gesamtmenge der angefallenen gewerblichen Siedlungsabfälle darf nicht wesentlich über die üblicherweise bei Privathaushalten anfallende Gesamtmenge an Abfällen hinausgehen.

Die gemeinsame Nutzung der Restabfalltonnen auf dem Grundstück ist mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzustimmen, gegebenenfalls muss das Restabfallbehältervolumen angepasst werden.

Die Abfälle sind von den Gewerbetreibenden mindestens in dem Umfang getrennt zu sammeln wie Getrenntsammelsysteme hierfür vorgeschrieben und vorhanden sind (blaue Tonnen für Papier, Pappe Kartonagen und gelbe Behälter für Verkaufsverpackungen). Es ist jedoch nicht erforderlich, eine getrennte Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen entsprechend ihrer Herkunft – Wohnung oder Büro – durchzuführen, wenn die Abfälle nach Art und Menge vergleichbar sind.

Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die von der Kleinmengenregelung keinen Gebrauch machen wollen, können dazu nicht verpflichtet werden.

Für die Modalitäten der Überlassung (Fraktionen, Behältergrößen, Bereitstellung, Leerungsrhythmen) sind die Regelungen des Landesrechts bzw. kommunalen Satzungsrechts des örE maßgebend.

Grundsätzlich müssen Betriebe die gesamte Abfallentsorgung dokumentieren. Das bedeutet: Sie haben sowohl bei getrennt als auch bei nicht getrennt gehaltenen Abfällen die Pflicht, die Mengen und Entsorgungswege genau festzuhalten. Bei Inanspruchnahme der Kleinmengenregelung kann auf deren Dokumentation verzichtet werden.

Hier geht es zur Anmeldung Ihres Gewerbes: Meldebogen Gewerbe.

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/10/IMG_0251.jpg 1067 1600 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2019-05-02 14:56:302019-05-14 11:31:33Gewerbe sind anschlusspflichtig an die Abfallentsorgung im Landkreis
Sie ziehen um? Die Tonnen verbleiben am Grundstück.

Sie ziehen um? Die Tonnen verbleiben am Grundstück.

18. April 2019/in Aktuelles /von KELL GmbH

Die Umstellung des Abfallgebührenmodells zum 1. Januar 2019 bringt einige Neuerungen mit sich. Eine ist:

Die Restmülltonnen ziehen nicht mehr mit um!

In der Vergangenheit wurden die Restabfallbehälter, da sie dem Haushalt zugeordnet waren, bei Umzug zum neuen Wohnort im Landkreis mitgenommen. Seit diesem Jahr sind alle Behälter grundstücksbezogen, d. h. sie liegen nun in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der eingesetzten Verwaltung. Ähnlich verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Hausverwaltung oder Vorstand nun die Behälter verwaltet.

Wenden Sie sich bei Fragen an uns: Ansprechpartner.

Was ändert sich noch? Weitere Informationen zur Abfallgebührenmodellumstellung finden Sie hier.

 

https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/10/IMG_0251.jpg 1067 1600 KELL GmbH https://kell-gmbh.de/wp-content/uploads/2019/02/Element-3@72x-300x156.png KELL GmbH2019-04-18 08:45:232019-04-18 08:51:03Sie ziehen um? Die Tonnen verbleiben am Grundstück.
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