Ab dem 1. Juli 2026 wird die Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten (Vapes) einfacher: Künftig müssen auch Kioske, Tankstellen und Tabakgeschäfte, die Einweg-Vapes verkaufen, diese kostenlos zurücknehmen.
Bisher waren vor allem größere Elektrofachgeschäfte zur Rücknahme verpflichtet. Mit der Gesetzesänderung stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern nun deutlich mehr Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung.
Warum ist die richtige Entsorgung so wichtig?
Einweg-Vapes enthalten fest verbaute Lithium-Batterien. Werden sie über die Restabfalltonne entsorgt, können die Akkus beschädigt werden und Brände in Müllfahrzeugen oder Sortieranlagen verursachen.
Deshalb gilt:
- Einweg-Vapes gehören niemals in die Restabfalltonne.
- Geben Sie ausgediente Vapes bei einer Rücknahmestelle oder auf einem Wertstoffhof ab.
So werden die enthaltenen Rohstoffe fachgerecht recycelt.
Wenden Sie sich bei Rückfragen an unsere Abfallberatung: Kontakt – KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Weitere Informationen unter Akkus in Brand – Kampagne
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