Hinweis zur Papierentsorgung
Aufgrund anhaltender Nachfragen bei der Bereitstellung von Papier, Pappe und Karton weisen wir nochmals darauf hin, dass ausschließlich auf 45×45 cm gebündelte Pappen und Kartonagen als Nebenablagerungen entsorgt werden können.
Zur Entsorgung bereitgestellte Kartons und Pakete – egal welchen Inhalts – werden grundsätzlich nicht mitgenommen, da sich der Boden der Kartons während der Aufnahme unkontrolliert öffnen kann und/oder der Inhalt nicht eindeutig identifizierbar ist.
Vielen Dank für Ihre Verständnis