Biotonne
Sammelsystem
Sammelsystem
Die Biotonne sorgt dafür, dass alle Küchen- und Gartenabfälle verwertet werden und daraus Kompost und zukünftig auch Energie entsteht. 2020 wurde die Biotonne schrittweise im Landkreis Leipzig eingeführt und steht seit Oktober flächendeckend zur Verfügung.
Alle wichtigen Informationen zur Einführung der Biotonne haben wir in einem Fragenkatalog zusammen gefasst, der ständig erweitert wird. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unsere Abfallberatung.
Warum wurde die Biotonne eingeführt?
Bioabfall verwerten ist aktiver Umweltschutz!
Um die Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, wurde das Kreislaufwirtschaftgesetz dahingehend geändert, dass Bioabfälle seit 2015 getrennt vom Hausmüll zu sammeln sind. Sie sollen in einem zweistufigen Verfahren stofflich und energetisch verwertet werden.
Was kann mein Bioabfall?
Der in der Landwirtschaft häufig verwendete Kunstdünger besteht neben anderen Inhaltsstoffen aus Phosphor. Der dafür verwendete Phosphor ist eine natürliche Ressource, dessen Abbau schwerwiegende Folgen für die Umwelt in den Abbauregionen mit sich bringt. Es gibt jedoch eine Alternative zu Kunstdünger: die Nutzung Ihrer weggeworfenen Lebensmittel. Bei der Vergärung dieser Bioabfälle entstehen u.a. flüssige Gärreste und Kompost, die eine nachhaltig positive Auswirkung auf die Bodenqualität im Landkreis haben können. Damit diese Inhaltsstoffe nicht mit Schadstoffen im Hausmüll in Verbindung kommen, ist eine getrennte Sammlung über die Biotonne zwingend notwendig.
Ihr Bioabfall ersetzt teilweise nachwachsende Rohstoffe, die extra angebaut werden, um daraus Strom oder Gas zu erzeugen. Auch das ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz – für jetzt und die nachfolgenden Generationen.
Was bedeutet das für unsere Region?
Der Landkreis Leipzig und die Stadt Leipzig haben sich sehr intensiv und verantwortungsvoll mit der Frage auseinandergesetzt, wie wir dieser neuen Verpflichtung gerecht werden. Im Ergebnis ist die Entscheidung getroffen worden, die Bioabfälle der Stadt Leipzig und des Landkreises Leipzig ab dem Jahr 2020 gemeinsam am Entsorgungsstandort Cröbern zu verwerten.
Schon gewusst?
Jeder Bewohner im Landkreis Leipzig produziert im Schnitt 50 kg Bioabfall jährlich.
Bei knapp 260.000 Einwohnern kommen so rund 12.900 t Bioabfall zusammen.
Aus dieser Menge Bioabfall kann Biogas mit einem Energiegehalt von 5,7 Mio. Kilowattstunden erzeugt werden. Das entspricht beispielsweise dem Energiebedarf von ca. 2.200 Zwei-Personen-Haushalten im Jahr.
Künftig soll die Energie aus dem Biogas genutzt werden, um diese zu 100 % ins Netz einzuspeisen.
Was kommt in die Biotonne?
In der Biotonne können alle im Haushalt anfallenden Küchen- und Gartenabfälle umweltschonend entsorgt werden. Daher können auch Abfälle wie gekochte Speisen, Fleisch, Wurst, Knochen u.a., die nicht auf den Gartenkompost gehören, darin entsorgt werden.
Aus Küche, Wohnung und Haus
Gartenabfälle
Damit fällt der eine oder andere Anfahrtsweg zum Wertstoffhof weg.
Sonstiges
Bitte nicht in die Biotonne
Ich habe keinen Platz für eine zusätzliche Biotonne. Was soll ich tun?
Oft gibt es nur eine begrenzte Fläche für die Abfallbehälter auf dem Grundstück. Dann stellt sich – besonders bei Mehrfamilienhäusern – die Frage: Wohin mit der Biotonne? Da im Schnitt etwa 50 % des Restmülls aus Bioabfall besteht, können Sie die Zahl der Restabfallbehälter reduzieren, wenn die organischen Abfälle darin gesammelt worden sind. Somit wird der benötigte Platz frei.
Sie können als Grundstückseigentümer mit dem Nachbargrundstück eine Behältergemeinschaft für die Entsorgung von Restabfällen bilden. Wenden Sie sich bitte dafür an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Bekommt jeder Haushalt eine Biotonne?
Grundstücksbezug
Die Biotonne gehört, wie die anderen Behälter, ab 2019 zum Grundstück und wird gemeinschaftlich genutzt. Sie ist nicht einem bestimmten Haushalt zugeordnet.
Die Sammelbehälter werden nach einem Schlüssel (10l / Person/ 14 Tage Entsorgungsrhythmus) gestellt. Jedes Grundstück erhält mindestens 1 Biotonne, das Fassungsvolumen des Behälters beträgt 120 Liter.
Wie groß ist die Biotonne?
Die Biotonne fasst 120 Liter Bioabfall.
Nach einem personen- und zeitraumabhängigem Schlüssel von 5 Liter Bioabfall pro Person und Woche wird die entsprechende Anzahl von Tonnen gestellt, grundsätzlich wird jedoch mindestens eine Biotonne je Grundstück ausgestellt.
Mehrmengen Garten- und Grünabfälle können weiterhin an den Wertstoffhöfen im Landkreis abgegeben werden.
Darf ich meine Bioabfälle auf meinem Grundstück selbst verwerten?
Das grundlegende Recht auf Eigenkompostierung ist durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gegeben. Die Eigenverwertung muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen, im Einklang mit dem KrWG und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen und darf durch die Beschaffenheit der Abfälle, das Ausmaß der Verunreinigungen und die Art der Verwertung keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit verursachen und vor allem keine Schadstoffanreicherung hervorrufen.
Für eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenkompostierung muss eine ausreichend große Gartenfläche (einschließlich von Rasenflächen) von mindestens 50 m² pro Einwohner auf dem Grundstück vorhanden sein.
Was bedeutet ordnungsgemäße und fachgerechte Eigenverwertung?
Damit es zu keiner Schadstoffanreicherung oder Überdüngung des Bodens mit Nährstoffen kommt, hat die Ausbringung erzeugter Kompostmengen auch in Privatgärten mit Augenmaß zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung besteht die Gefahr der Aufnahme von Schadstoffen über die Nahrungskette und der Verunreinigung des Grundwassers.
Insoweit gelten auch für Privatgärten die in der Bioabfallverordnung formulierten Obergrenzen zur Ausbringung von Kompost. Diese beträgt 1,1 kg Kompost (Feuchtmasse) pro m²/Jahr.
Leitfaden des Bundesumweltamtes Kompostfibel Richtig kompostieren – Tipps und Hinweise
Wer kann eine Anzeige auf Eigenverwertung der Bioabfälle stellen?
Anzeigeberechtigt sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. Verwalter von Eigentümergemeinschaften.
Die schadlose und fachgerechte Eigenverwertung der Bioabfälle auf dem Grundstück ist in der Anzeige nachvollziehbar und unter Beifügung aussagekräftiger Unterlagen bzw. Beschreibungen darzulegen und zu begründen.
Anzeigen und Unterlagen zur Eigenverwertung der Bioabfälle auf dem Grundstück senden Sie bitte an:
KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH, Am Westufer 3, 04463 Großpösna OT Störmthal
Kann ich Garten- und Grünabfälle weiterhin an den Wertstoffhöfen abgeben?
Ja, die Möglichkeit Garten- und Grünabfälle an den Wertstoffhöfen zu entsorgen, besteht selbstverständlich weiterhin.
Können auch Gastronomiebetriebe die Biotonne nutzen?
Für die Entsorgung von Abfällen tierischer Herkunft und Resten von zubereiteten Speisen aus Gastronomiebetrieben darf die Biotonne nicht genutzt werden. Für die Entsorgung dieser Abfälle müssen die Regelungen für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte berücksichtigt werden. (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 ; Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
Wo werden die Bioabfälle im Landkreis Leipzig verwertet?
Die Abfälle werden in einer Biogas-Anlage am Entsorgungsstandort Cröbern behandelt. Aus dem gewonnenen Biogas entsteht Energie. Die festen Gärreste werden nachkompostiert und als Dünger und Bodenverbesserer in der Landwirtschaft eingesetzt.
Weitere Informationen zur Verwertung finden Sie im Abfallbrief des ZAW und WEV: Abfallbrief Nov. 2018
Warum wird die Biotonne über die Festgebühr bezahlt?
Die Biotonne will oft entleert werden
Die Biotonne soll möglichst regelmäßig alle 14 Tage geleert werden, um Geruchsbelästigungen im Sommer und Festfrieren der Abfälle im Winter zu verhindern. Wenn die Kosten pro Entleerung anfallen, bleiben die Tonnen erfahrungsgemäß lange stehen.
Gartenabfälle gehören nicht in die Umwelt
Es soll zudem ein Anreiz geschaffen werden, dass Bioabfälle, die derzeit aus Kostengründen häufig als wilde Müllablagerungen in der Natur landen, ihren Weg in die Biotonne finden.
Macht die KELL GmbH Gewinn mit Bioabfall?
Die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH ist ein hundertprozentiges Unternehmen des Landkreises und erfüllt die operativen Aufgaben des Kreises als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Daher unterliegt die KELL GmbH der Kalkulation ihrer Leistungen dem öffentlichen Abgaberecht. Danach dürfen für Entsorgungsleistungen keine Gewinne kalkuliert werden. Sollte dennoch im Jahresverlauf ein Gewinn entstehen, entscheidet der aus Vertretern des Kreistages bestehende Aufsichtsrat der KELL GmbH über dessen Verwendung.
KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Am Westufer 3
04463 Großpösna OT Störmthal
Telefon: 034299 7060 10
E-Mail: info@kell-gmbh.de