Umstellung des Abfallgebührenmodells zu 2019
KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
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Im Zuge der Neufassung der Abfallwirtschaft- und Abfallgebührensatzung erfolgte eine Umstellung des Gebührensystems ab dem 1. Januar 2019 auf eine grundstücksbezogene Veranlagung. Demnach sind nun nicht mehr die Haushalte sondern die Grundstückseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Gebührenschuldner.
Ab 2019 ist der Grundstückseigentümer Gebührenschuldner der Festgebühren und der Gebühren für die Vorhaltung und Nutzung des Behältersystems. Als Mieter bezahlen Sie die Kosten der Abfallentsorgung nun an Ihren Vermieter bzw. Grundstückseigentümer.
Die bist zum 31. Dezember 2018 vom Mieter vorgehaltenen Restabfallbehälter werden ab dem 1. Januar 2019 vom Vermieter übernommen und dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle Abfallbehälter verbleiben am Grundstück. Bei Neubezug benutzen Sie bitte das auf dem Grundstück bereitgestellte Behältersystem sofern Ihnen Ihr Vermieter keinen Abfallbehälter zuweist.
Im Januar wird Ihnen letztmalig Ihr Gebührenbescheid, die Jahresendabrechnung 2018, zugestellt. Danach erhält nur noch der Grundstückseigentümer den Abfallgebührenbescheid für sein Grundstück.
Bisher ist der Haushalt Gebührenschuldner für alle Abfallgebühren. Ab 2019 wird das der Grundstückseigentümer sein.
Die Grundstückseigentümer sind zukünftig verpflichtet die erforderlichen Abfallbehälter auf dem Grundstück vorzuhalten und den Mietern zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Restabfallbehälter wurden bisher überwiegend von den Mietern angefordert und genutzt. Ist dies der Fall, übernehmen Sie ab dem 1. Januar 2019 dieses Behältersystem. Eine Veränderung des „Einzeltonnen-Systems“ ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Einführung der kommunalen Biotonne ab 2020 können Sie dann auch die Anzahl der Restabfallbehälter reduzieren. Wenn Sie dazu Fragen haben, beraten wir Sie gerne!
Der Gebührenbescheid enthält, wie bisher, die Festgebühr, die Gebühren für die Behältermiete sowie die durchgeführten Entleerungen pro Behälter. Bei Grundstücken mit mehreren Hausnummern wird für jede Hausnummer ein separater Gebührenbescheid erstellt. Einen Musterbescheid finden Sie auf dieser Seite in der Seitenleiste.
Dem Informationsschreiben liegt ein Antwortformular anbei, das Sie nur bei Änderung der Eigentumsverhältnisse oder falschen bzw. unvollständigen Angaben im Anschreiben an uns zurücksenden müssen.
Gebührenschuldner ist wie der Grundstückseigentümer in diesem Fall die WEG. Diese ist dann auch Gebührenbescheidempfänger soweit uns kein Vertreter bzw. Verwalter als Bevollmächtigte benannt wurden.
Die Gebührenmodellumstellung bringt faktisch keine Änderungen für Eigenheimbesitzer. Die Haushaltsgröße müssen Sie uns nicht wie bisher mitteilen. Als Bemessungsgrundlage gilt die Anzahl der zum 1. Januar jeden Jahres auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
Dem Informationsschreiben liegt ein Antwortformular anbei, das Sie nur bei Änderung der Eigentumsverhältnisse oder falschen bzw. unvollständigen Angaben im Anschreiben an uns zurücksenden müssen.
Besitzer von Wochenendgrundstücken sind schon immer verpflichtet diese Grundstücke an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen. Die Gebührenpflicht lag aber bisher bei den Haushalten. Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Leipzig haben, wurde jeder Haushalt nur einmal veranlagt und nicht für jedes Grundstück, das der Haushalt besitzt. Das ändert sich jedoch mit der Umstellung des Gebührenmodells nun grundsätzlich. Die Gebührenpflicht trifft nun den Grundstückseigentümer und nicht mehr den Haushalt.
Die Erschließung eines Grundstückes erfolgt nicht durch die Abfallentsorgung sondern ist Angelegenheit der jeweiligen Kommune. Gleichwohl müssen alle Haushaltsabfälle durch den Landkreis entsorgt werden. Dies geschieht indem Sie die Abfälle entweder zum Wertstoffhof bringen oder über die üblichen Abfallbehälter entsorgen. Diese sind an der nächsten vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle bereitzustellen. Ist die Stellung eines Abfallbehälters nicht sinnvoll, können Sie auch die Entsorgung über die blauen Restabfallsäcke des Landkreises Leipzig.
Nein, Voraussetzung ist, dass dieses Grundstück mit mindestens einem Gebäude bebaut ist, das zum vorübergehenden Aufenthalt von mehreren Tagen geeignet ist. Die Größe eines Grundstückes oder die tatsächliche Nutzungsdauer sind unerheblich.
Dem Informationsschreiben liegt ein Antwortformular anbei, das Sie nur bei Änderung der Eigentumsverhältnisse oder falschen bzw. unvollständigen Angaben im Anschreiben an uns zurücksenden müssen.
Die Abfallgebühren für 2020 finden Sie hier und in der Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft 2020.
Durch die Umstellung des Gebührenmodells gibt es die haushaltsbezogenen Kassenzeichen ab 2019 nicht mehr. Damit wurde in der Vergangenheit u.a. die Freimenge des Sperrmülls, die jede Person im Jahr hatte, verrechnet. Ab 2019 wird es nun erheblich einfacher. Weitere Informationen finden Sie hier.
KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Am Westufer 3
04463 Großpösna OT Störmthal
E-Mail: info@kell-gmbh.de