Gewerbe
Alle Informationen für Gewerbetreibende auf einen Blick
Restabfall-Überlassungspflicht
Anmeldung und Abmeldung an die Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig
Gewerbe, Selbstständige, Verwaltungen u. ä. (“andere Herkunftsbereiche als private Haushalte”) sind grundsätzlich anschlusspflichtig an die Abfallwirtschaft des Landkreises Leipzig. Gebührenpflichtig für die Abfallentsorgung ist der Gewerbeinhaber. Wir unterstützen Sie bei der An- und Abmeldung.
Was ist zu beachten?
Drei Wochen vor dem erstmaligen Anfall von gewerblichen Siedlungsabfällen auf dem Grundstück meldet der Anschluss- oder Überlassungspflichtige dem Landkreis Anschrift und Art des Herkunftsbereichs, Menge und Zeitpunkt des erstmaligen Anfalls sowie Name und Anschrift des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer).
Getrenntsammlungspflicht für verwertbare Abfälle:
Gewerbeabfallverordnung
In der Gewerbeabfallverordnung wird dem Recycling absoluter Vorrang eingeräumt. Deshalb ist die getrennte Sammlung und Beförderung von gewerblichen Siedlungsabfällen zwingend erforderlich. Nur in Ausnahmefällen dürfen bestimmte Fraktionen gemeinsam erfasst werden.
Getrenntsammlungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle:
- Bioabfall / Speisereste
- Papier, Pappe, Kartonage (keine Hygienepapiere)
- Glas
- Metalle
- Altholz
- Textilien
- Kunststoffe
weitere gewerbliche und industrielle Abfälle, die nach Art, Zusammensetzung, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten mit Abfällen aus privaten Haushaltungen vergleichbar sind (wie zum Beispiel nicht-infektiöse Krankenhausabfälle)
Getrenntsammlungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle:
- Glas
- Kunststoff
- Metalle, einschließlich Legierungen
- Altholz
- Dämmmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Abfallgebühren und Abfalltrennung
Gebühren 2026
Restabfall (schwarze Tonne)
In die schwarze Tonne gehören haushaltsübliche Restabfälle, die nicht verwertet werden können. Diese Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis Leipzig zu überlassen. Jedes Gewerbe muss mindestens einen Behälter am Objekt vorhalten. Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfallbehälter gibt es mit Volumen von 80 l, 120 l, 240 l (zweirädrig) sowie 1,1 m³ (vierrädrig). Für jeden Restabfallbehälter vor Ort werden drei Mindestentleerungen im Jahr berechnet.
Nutzungs- und Entleerungsgebühren Restabfall (schwarze Tonne, Pflichttonne):
80 Liter
Nutzung 6,48 €
Entleerung 6,18 €
120 Liter
Nutzung 6,48 €
Entleerung 7,71 €
240 Liter
Nutzung 9,23 €
Entleerung 12,01 €
1100 Liter
Nutzung 50,34 €
Entleerung 47,13 €
3 Mindestentleerungen pro Restabfallbehälter/Jahr
Behältergemeinschaft
Im Falle von geringem Restabfallaufkommen können die schwarzen Tonnen mit ebenfalls auf dem Grundstück befindlichen Haushalten gemeinschaftlich genutzt werden.
Hinweis: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Gewerbe, die sich auf demselben Grundstück befinden, eine Behältergemeinschaft zu bilden und demnach Behälter gemeinschaftlich zu nutzen. Dafür fungiert ein Gewerbe als Vorstand der Behältergemeinschaft, alle weiteren sind Mitglieder. Dabei werden dem Vorstand die Behältergebühren und den Mitgliedern jeweils die Festgebühr berechnet. Die Umlage der Behältergebühren erfolgt privatrechtlich.
Papier-, Pappe und Kartonagenabfälle (blaue Tonne)
Nutzen Sie gerne unsere blaue Tonne für Gewerbe für die Entsorgung grafischer Altpapiere wie Zeitungen oder Büropapiere und Verkaufsverpackungen aus Papier oder Karton. Die Abfälle in unseren blauen Tonnen werden im vierwöchentlichen Rhythmus entsorgt. Gewerbe erhalten eine kostenfreie 240 l Papiertonne, das Volumen kann bis zu einem zusätzlichen, kostenpflichtigen 1,1 m³ Container aufgestockt werden. Alle darüber hinaus anfallenden Papier- und Kartonagenmengen müssen über ein privates Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.
Generell gehören in die kommunal gestellten gewerblichen Papiertonnen und in die Container auf den Wertstoffhöfen im Landkreis ausschließlich Büropapiere (grafische Papiere) und Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen. Gewerbliche Transport- und Umverpackungen sind von der kommunalen Entsorgung über die blaue Tonne ausgeschlossen. Diese werden dem Handel bzw. Lieferanten zurückgegeben. Die Pflicht zu Rücknahme und Recycling der Transportverpackungen können Hersteller und Händler u.a. durch die Beauftragung eines Dienstleisters erfüllen. Die hierfür einschlägigen Regelungen entnehmen Sie bitte § 15 des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz).
Nutzungsgebühr Papier, Pappe, Kartonage (blaue Tonne):
240 Liter
9,23 € / Jahr
1,1 m³
50,34 € / Jahr
Bei der blauen Tonne fallen keine Entleerungsgebühren an.
Hinweise für die Stellung von 1,1 m³-Containern: Anforderungen an den Standplatz und Transportweg
Zweirädrige Behälter sind generell zur Entleerung bereitzustellen. Erwägen Sie, einen Containerstandplatz für 1,1 m³ Behälter auf Ihrem Grundstück einzurichten, beachten Sie bitte die Stellplatzbedingungen.
Leichtverpackungen (gelbe Tonne)
In die gelbe Tonne für Gewerbe gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Die dualen Systeme in Deutschland organisieren privatwirtschaftlich die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen. Sie haben im Landkreis Leipzig die Firma Abfall Logistik Leipzig GmbH (ALL) mit der Stellung und Entsorgung der gelben Tonnen beauftragt. Die Entleerung der gelben Tonnen erfolgt 14-täglich.
Anmeldung und Behälterstellung über die ALL: Tel. +49 341 9039548.
Biotonne (grüne Tonne)
Nutzen die Betreiber des Objektes gewerbliche Versorgungsanbieter bzw. Formen der Gemeinschaftsverpflegung werden Speiserestetonnen privater Entsorgungsunternehmen benötigt.
Abfalltrennung und Unterstützung
Wertstoffhöfe für Gewerbetreibende
Als Gewerbetreibender können Sie unsere Wertstoffhöfe nutzen um kostenpflichtig Sperrmüll abzugeben:
bis 2 m³
22,00 € / Anlieferung
ab 2 m³ (bis max. 5 m³)
55,00 € / Anlieferung