Wertstoffhöfe unter Corona-Schutzverordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Corona-Virus informieren wir zur Nutzung und dem Verhalten auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Leipzig.
Die Wertstoffhöfe stehen den Bürgerinnen und Bürgern zu den gewohnten Winteröffnungszeiten zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass auf den Betriebsgeländen die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht sowie die Abstandsregeln von mindestens 1,5m einzuhalten sind. Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir Sie nur mit Personen den Wertstoffhof zu besuchen, die Sie zur Unterstützung benötigen. Bitte achten Sie bei der Planung darauf, dass die Mitarbeiter Sie nicht beim Ausladen unterstützen können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund!