Entsorgungswege

Für jeden Abfall das richtige Sammelsystem

Restabfälle

Haus- bzw. Restabfälle werden im Landkreis Leipzig über die schwarze Tonne entsorgt. Hier finden Sie alle Informationen zur Nutzung.

Zum Restabfall zählen alle Abfälle, die sich nicht oder nur mit hohem Aufwand recyceln lassen. Wertlos sind sie dennoch nicht. Am Entsorgungsstandort Cröbern werden die Restabfälle des Landkreises und der Stadt Leipzig mechanisch-biologisch behandelt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen unter www.zaw-sachsen.de.

Informationen zu den Abfallgebühren und Behältergrößen finden Sie hier:

Sollten Sie ausnahmsweise Mehrmengen Restabfall haben, nutzen Sie gerne den Restabfallsack Landkreis Leipzig:

Was gehört in die schwarze Tonne?

Das darf rein:

Das darf nicht rein:

Hilfreiche Links

Ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung unter der Tel.: 034299 7060 10 und via E-Mail an abfallberatung@kell-gmbh.de.

Bioabfälle

Speisereste, Küchen- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten sind Bioabfälle und kommen in die grüne Tonne. Hier finden Sie alle Informationen zur Nutzung.

Die Biotonne sorgt dafür, dass alle Bioabfälle verwertet werden können und daraus nährstoffreicher Kompost und auch umweltfreundliche Energie entstehen. Bioabfall sammeln und verwerten ist also aktiver Umweltschutz!

Was gehört in die grüne Tonne?

Das darf rein:

Das darf nicht rein:

Garten- und Grünabfälle können Sie zudem weiterhin über die Wertstoffhöfe entsorgen:


Kampagne „Bio ohne Plaste“: Gemeinsam für sauberen Bioabfall
Biotonnen sind zu oft stark vermüllt. Häufige Fehleinwürfe wie Plastik, Glas, Metalle, Windeln und andere Hygieneartikel verunreinigen den Bioabfall und stören die Biogasgewinnung und Komposterzeugung. Gemeinsam mit anderen Abfallwirtschaftsbetrieben in Sachsen sind wir Teil der Kampagne „Bio ohne Plaste“ und setzen uns für saubere Abfalltrennung, insbesondere bei sortenreinem Bioabfall, ein. Michael und sein „Besserwisser-Kompostwurm“ Wurmi klären über korrekte Abfalltrennung auf.
Folgen Sie der Kampagne auf Facebook und Instagram für nützliche Tipps und Hintergrundinformationen unter #bioohneplaste

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Ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung unter der Tel.: 034299 7060 10 und via E-Mail an abfallberatung@kell-gmbh.de.

Papier, Pappe, Kartonage

Altpapier und Pappen werden im Landkreis Leipzig über einen 240 l-Behälter mit blauem Deckel für private Haushalte, Gewerbe, Selbstständige, öffentliche Einrichtungen oder über einen 1100 l-Container für große Wohnanlagen gesammelt. Grundstückseigentümer sorgen für die ausreichende Anzahl von blauen Tonnen.

In Deutschland ist Altpapier, dessen Fasern sich bis zu sechsmal recyceln lassen, mit über 60 % der am häufigsten eingesetzte Rohstoffe für die Papierherstellung. Ebenso wie Glas ist Papier ein Beispiel für ein in sich geschlossenen Wertstoff- und Produktionskreislauf. Vom Sammelcontainer gelangen die bunt gemischten Altpapiere in die Papiersortieranlage. Ein Luftstrom trennt leichtere Papier von schweren Sorten und papierfremden Partikeln. Es erfolgt der Transport in die Papierfabrik. Überdimensionale Mixer zerfasern und verrühren die in Wasser eingeweichten Altpapiere und Kartonagen. Schließlich entstehen aus diesem Faserbrei in der Papiermaschine neue Produkte, wie Kartons, Briefumschläge oder Papierrollen.

Alle Haushalte im Landkreis Leipzig sind an das Sammelsystem des Landkreises angeschlossen und können Altpapier bequem über dieses System einer ordnungsgemäßen Verwertung zuführen. Damit leisten Sie auch einen wertvollen Beitrag zur Gebührenstabilität.

Was gehört in die blaue Tonne?

Das darf rein:

Das darf nicht rein:

Wichtiger Hinweis zu Nebenablagerungen

Papier, Pappen und Kartonagen werden wie Restabfall und Bioabfälle grundsätzlich nur über die vom Grundstückseigentümer vorzuhaltenden Behälter entsorgt. Nebenablagerungen sind von der Entsorgung ausgeschlossen! Sollte der Ausnahmefall eintreten, dass Ihre Papiertonne vorübergehend nicht ausreichend ist, können Sie Ihre überschüssigen Mengen an Pappe und Karton, auf 45 x 45 x 50 cm zusammengeschnürt am Entsorgungstag, einmalig neben Ihrer Papiertonne zur Abholung bereitstellen. Ablagerungen in anderer Form werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Wir bitten Sie jedoch bei feuchter Witterung gänzlich davon abzusehen.

Fallen bei Ihnen regelmäßig größere Mengen Papier und Karton an und es besteht keine Möglichkeit mehr Behälter vorzuhalten entsorgen Sie diese kostenfrei auf einem der zehn Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig.

Veranlagte Gewerbe, öffentliche Verwaltungen und Einrichtungen, Selbständige, Freiberufler, Inhaber von Betrieben und Praxen u. ä. können sich zusätzlich einen 1,1 m³ Papiercontainer für eine Behälternutzungsgebühr von 48,01 Euro jährlich oder weitere 240 l Papiertonne für je 8,82 Euro Behälternutzungsgebühr jährlich stellen lassen.

Für Transport- bzw. Umverpackungen besteht für Gewerbe ein Rückgaberecht bei Händlern, Herstellern und Lieferanten.

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Ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung unter der Tel.: 034299 7060 10 und via E-Mail an abfallberatung@kell-gmbh.de.

Leichtverpackungen

Leichtverpackungen werden im Landkreis Leipzig von der Abfall-Logistik Leipzig in den gelben Tonnen entsorgt. Das duale System Deutschland (DSD) ist für die bundesweite Sammlung und Sortierung von Verpackungen bzw. Leichtstoffe zuständig: recycling-fuer-deutschland.de

Für Ihre Anliegen, Nachfragen und Beschwerden wenden Sie sich bitte ausschließlich an die ALL Abfall-Logistik Leipzig:

ALL Abfall-Logistik Leipzig
Max-Liebermann-Str. 97, 04157 Leipzig
Tel.: 0341 9039548
E-Mail: allgmbh@alba.info

Geprüfte Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen sorgen dafür, dass aus altem Verpackungsmaterial wieder etwas Neues wird. In den gelben Tonnen gehören nur gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundmaterialien. Fehlbefüllte gelbe Tonnen werden mittels Aufkleber gekennzeichnet und von den zuständigen Entsorgungsunternehmen stehen gelassen. Der Verursacher wird aufgefordert, eine Nachsortierung durchzuführen. Ist das nicht möglich, muss die Tonne als Restabfall gebührenpflichtig gekippt werden.

Nutzen Sie dafür bitte den „Antrag auf Sonderentleerung“

Was gehört in die gelbe Tonne?

Das darf rein:

Das darf nicht rein:

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Ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung unter der Tel.: 034299 7060 10 und via E-Mail an abfallberatung@kell-gmbh.de.

Sperrmüll

Für die umweltschonende Entsorgung können Sie Ihren Sperrmüll auf unseren Wertstoffhöfen abgeben oder von uns abholen lassen.

Als Sperrmüll gelten sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in eine Restmülltonne passen und deswegen getrennt vom Restabfall entsorgt werden.

Das ist Sperrmüll:

Das darf nicht rein:

Sperrmüll selbst entsorgen: Anlieferung zu unseren Wertstoffhöfen

Für Haushalte: Geben Sie bis zu 2 m³ Sperrmüll je Anlieferung kostenfrei ab. Ab 2 m³ kostet es 30,00 € je Anlieferung. Die Sperrmüllmenge ist auf 5m³ je Anlieferung begrenzt.

Andere Herkunftsbereiche (z. B. Gewerbe): Geben Sie bis zu 2 m³ Sperrmüll je Anlieferung für 20,00 € ab. Ab 2 m³ kostet es 50,00 € je Anlieferung. Die Sperrmüllmenge ist auf 5 m³ je Anlieferung begrenzt.

Hinweise: Bitte beachten Sie, dass Sie als Anliefernde für die sichere und zügige Entladung Ihres Fahrzeuges verantwortlich sind. Stellen Sie sicher, dass Sie entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine Sperrmüllkarte wird seit 2019 nicht mehr benötigt.

Eine Übersicht unserer 10 Wertstoffhöfe im Landkreis Leipzig finden Sie hier:


Sperrmüll bequem abholen lassen: Sperrmüllabfuhr (ausschließlich für Haushalte)

So funktioniert’s:

Gebühren

Lose Abholung

Stellen Sie den Sperrmüll einfach dort bereit, wo auch die Entsorgung der Abfallbehälter stattfindet.

bis 200 kg

0 € / kg

+ Transportgebühr (pro Abholung und bis 500 kg) von 54,40 €

ab 200 kg

0,17 € / kg

+ Transportgebühr (pro Abholung und bis 500 kg) von 54,40 €

500 kg und mehr

erhöhte Transportgebühr in Höhe von 221,03 €

Sperrmüllcontainer

Bestellen Sie einen 7 m³- oder 10 m³-Sperrmüllcontainer. Soll der Container im öffentlichen Verkehrsraum stehen, beantragen Sie eine Stellplatzgenehmigung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Kann die Stellung auf einem Privatgrundstück erfolgen, sollte eine Durchfahrtsbreite von mind. 3 Metern vorhanden sein.

Größen der Sperrmüllcontainer: 7 m³ oder 10 m³

Transportgebühr von 221,03 € + Mehrmengengebühr ab 200 kg von 0,17 €/kg

Hinweis: Wir stimmen den Abholtermin mit Ihnen ab. Die Abholung Ihres Sperrmülls erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldung.


Hilfreiche Links

Ausführliche Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung unter der Tel.: 034299 7060 10 und via E-Mail an abfallberatung@kell-gmbh.de.

Glasverpackungen: Rohstoffe und Energie sparen durch Recycling

Seit 1970 konnten die Glashütten ihren Energieverbrauch bei der Herstellung von Behälterglas um 77% reduzieren. Das Recycling trug dazu etwa 20% bei, energieeffizientere Produktionsanlagen 32% und die Gewichtsreduzierung der Glasverpackungen 25%. Seit der Einführung des Pflichtpfandes auf bestimmte Einweggetränkeverpackungen ist der Scherbeneinsatz von Braun- und Weißglas jedoch rückläufig.

In die Container für Weiß-, Braun- und Grünglas gehören alle Glasverpackungen, die nicht gegen Pfand (Mehrweg) zurück zum Handel gebracht werden können. Gläser, die für das Recycling gedacht sind, tragen auf dem Etikett das Recyclingsymbol oder aber den Grünen Punkt.

Andere Glasabfälle, die nicht in die Container gehören, haben diese Symbole nicht, denn sie stellen bei der späteren Altglasaufbereitung Verunreinigungen dar, die den Recyclingprozess und die Wiederverwertung erheblich stören. Diese Glasabfälle müssen über den Restmüllbehälter entsorgt werden.

Hilfreiche Links

Die Zuständigkeiten für die Entsorgung der Glascontainer liegt beim Entsorgungsunternehmen. Für Ihre Anliegen, Nachfragen und Beschwerden wenden Sie sich ausschließlich an Remondis Glasrecycling Ost GmbH & Co.KG.

Für darüber hinausgehende Informationen und Beratung zur Nutzung des Systems stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung der KELL GmbH gern zur Verfügung.

Schadstoffmobil

Zur Sammlung von Schadstoffen gibt es im Landkreis Leipzig das Schadstoffmobil. Zweimal im Jahr ist das Schadstoffmobil im Rahmen der Frühjahrs- und Herbsttour im Landkreis Leipzig unterwegs - die Tourentermine finden Sie im Abfallkalender. Zudem steht das Schadstoffmobil zu den Samstagsöffnungszeiten auf den Wertstoffhöfen in Borna, Grimma, Wurzen und in Großpösna OT Störmthal - weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wertstoffhöfe.

Sie haben die Möglichkeit, Schadstoffe aus Haushalten (maximal 30 l) kostenlos am Schadstoffmobil abzugeben. Dazu zählen unter anderen folgende Stoffe:

Das darf mit

Welche Schadstoffe wir nicht mitnehmen

Termine und Stellplätze der mobilen Schadstoffsammlungen finden Sie hier:

Bitte denken Sie daran, dass Schadstoffe ein ganz erhebliches Gefahrenpotenzial für Luft, Boden und Grundwasser darstellen, wenn diese nicht fachgerecht entsorgt werden. Diese Stoffe gehören auf keinen Fall in den Hausmüll!

Bitte nutzen Sie bei Nachfragen zum Tourenplan des Schadstoffmobils und Beanstandungen folgende Telefonnummer: 034299 616 20. Unsere Abfallberatung berät Sie gerne per E-Mail unter abfallberatung@kell-gmbh.de oder telefonisch unter 034299 7060 10.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

Elektro- und Elektronikaltgeräte, LED- und Energiesparlampen sowie Batterien und Akkus jeglicher Art sind kein Restabfall und kein Sperrmüll! Sie enthalten wertvolle Rohstoffe und Ressourcen, die wieder aufbereitet werden können sowie Schadstoffe, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen.

Alle Elektroaltgeräte privater Haushalte können kostenlos an den Wertstoffhöfen im Landkreis Leipzig abgegeben werden. Die Einteilung erfolgt in folgenden Gruppen (mit Auswahl an Beispielen):

Wärmeüberträger

Großgeräte, mindestens eine Abmessung über 50cm

Bildschirme und Monitore

Lampen

Kleingeräte mit Abmessungen unter 50cm, Kleingeräte der Informations- und Telekommunikationstechnik

Zusätzlich sind folgende Vertreiber von Elektrogeräten zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet:

Hinweis zum Onlinekauf: Beim Onlinehandel gilt, dass Onlinehändler eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung gewährleisten müssen bzw. eine kostenlose Abholung und Entsorgung von Altgeräten bestimmter Kategorien aktiv anbieten. Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der Onlinehändler.

Garten- und Grünabfälle

Garten- und Grünabfälle können Sie haushaltsnah über die Biotonne bzw. ganzjährig kostenpflichtig über die Wertstoffhöfe entsorgen. Zu Garten- und Grünabfällen zählen Rasenschnitt, zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt, Laub, Pflanzenreste und Reisig. Diese Abfälle können lose abgegeben werden. Die Abgabe von Baumschnitt ist nur bis zu einem Durchmesser von 10 cm möglich.

Für die Entsorgung von Garten- und Grünabfällen wird bis zu einer Menge von 1m³ eine Gebühr von 2,00 € je angefangenen 0,2 m³ (200 l) erhoben.

bis 200 l

2,00 €

bis 400 l

4,00 €

bis 600 l

6,00 €

bis 800 l

8,00 €

1 m³

10,00 €

je weiteren m³

10,00 €

Bei einer Menge von mehr als 1 m³ wird eine Gebühr von 10,00 Euro je angefangenem m³ erhoben.

Weihnachtsbäume können abgeschmückt bis Ende Februar kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Grünabfälle, die durch die Betreibung eines Gewerbes entstehen, sind von der öffentlichen Sammlung über die Wertstoffhöfe ausgeschlossen.

Garten- und Siedlervereine können nach schriftlichem Antrag an die KELL GmbH Bereich Abfallwirtschaft im April und Oktober Container zur Erfassung und Entsorgung von Gartenabfällen verwenden. Für die Bereitstellung, Abholung und Entsorgung des entsprechenden Containers ist folgende Gebühr zu entrichten:

Container bis zu 15 m³

289,42 €

Container bis zu 20 m³

385,89 €

Container bis zu 34 m³

656,01 €

Entsorgung von pflanzlichen Abfällen

Laut § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen (auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Feuerschalen und Feuerkörben) nicht zulässig. Demnach dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des KrWG zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück auf dem sie angefallen sind, erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.

Befall mit meldepflichtigen Schaderregern

Besteht der Verdacht, dass Pflanzen oder Pflanzenteile mit meldepflichtigen Schaderregern befallen sind, entscheidet das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als zuständige Pflanzenschutzbehörde unabhängig von den o. g. Regelungen über die Notwendigkeit und die Art der Vernichtung der pflanzlichen Abfälle.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Referat Pflanzengesundheit Waldheimer Straße 219, 01683 Nossen

E-Mail: pflanzengesundheit.lfulg@smekul.sachsen.de

Meldepflichtige Schaderreger finden sie hier: