Gewerbe

Alle Informationen für Gewerbetreibende auf einen Blick

Restabfall-Überlassungspflicht

Gewerbebetriebe sind verpflichtet ihren Restabfall (= Abfall, der nicht verwertet werden kann) gesondert zu erfassen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorger zu überlassen. Gemäß § 7 der Gewerbeabfallverordnung müssen alle Gewerbebetriebe in angemessenem Umfang die Restmüllbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgers, d. h. der KELL GmbH, nutzen. In jedem Gewerbebetrieb fällt erfahrungsgemäß Restmüll an, auch wenn die übrigen Abfälle getrennt erfasst werden. 

 

Informationen zur Anmeldung an die Abfallwirtschaft, die Gebühren für die Pflicht-Restabfalltonne und die Getrenntsammlung verwertbarer Abfälle finden Sie auf dieser Seite.

Anmeldung und Abmeldung an die Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig

Gewerbe, Selbstständige, Verwaltungen u. ä. ("andere Herkunftsbereiche als private Haushalte") sind grundsätzlich anschlusspflichtig an die Abfallwirtschaft des Landkreises Leipzig. Gebührenpflichtig für die Abfallentsorgung ist der Gewerbeinhaber bzw. die Gewerbeinhaberin. Wir unterstützen Sie bei der An- und Abmeldung.

Eine aktuelle Übersicht der Abfallgebühren finden Sie hier:

Formular zur Gewerbeanmeldung an die Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig

Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung

Was ist zu beachten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Sachbearbeiter:

Getrenntsammlungspflicht für verwertbare Abfälle:

Gewerbeabfallverordnung

In der Gewerbeabfallverordnung wird dem Recycling absoluter Vorrang eingeräumt. Deshalb ist die getrennte Sammlung und Beförderung von gewerblichen Siedlungsabfällen zwingend erforderlich. Nur in Ausnahmefällen dürfen bestimmte Fraktionen gemeinsam erfasst werden.

Getrenntsammlungspflicht für gewerbliche Siedlungsabfälle:

Getrenntsammlungspflicht für Bau- und Abbruchabfälle:

Abfallgebühren und Abfalltrennung

Gebühren 2024

Nach Anmeldung wird eine Festgebühr für Ihr Gewerbe fällig in Höhe von 30,43 Euro/Jahr. Hinzu kommen die Gebühren für die Pflicht-Restabfalltonne.

Restabfall (schwarze Tonne)

In die schwarze Tonne gehören haushaltsübliche Restabfälle, die nicht verwertet werden können. Diese Abfälle zur Beseitigung sind dem Landkreis Leipzig zu überlassen. Jedes Gewerbe muss mindestens einen Behälter am Objekt vorhalten. Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt im 14-täglichen Rhythmus. Die Abfallbehälter gibt es mit Volumen von 80 l, 120 l, 240 l (zweirädrig) sowie 1,1 m³ (vierrädrig). Für jeden Restabfallbehälter vor Ort werden drei Mindestentleerungen im Jahr berechnet.

Nutzungs- und Entleerungsgebühren Restabfall (schwarze Tonne, Pflichttonne):

80 Liter

Nutzung 6,20 €

Entleerung 5,52 €

120 Liter

Nutzung 6,20 €

Entleerung 6,92 €

240 Liter

Nutzung 8,82 €

Entleerung 10,88 €

1100 Liter

Nutzung 48,01 €

Entleerung 43,25 €

3 Mindestentleerungen pro Restabfallbehälter/Jahr

Im Falle von geringem Restabfallaufkommen können die schwarzen Tonnen mit ebenfalls 
auf dem Grundstück befindlichen Haushalten gemeinschaftlich genutzt werden.

Papier-, Pappe und Kartonagenabfälle (blaue Tonne)

Nutzen Sie gerne unsere blaue Tonne für Gewerbe für die Entsorgung grafischer Altpapiere wie Zeitungen oder Büropapiere und Verkaufsverpackungen aus Papier oder Karton. Die Abfälle in unseren blauen Tonnen werden im vierwöchentlichen Rhythmus entsorgt. Gewerbe erhalten eine kostenfreie 240 l Papiertonne, das Volumen kann bis zu einem zusätzlichen, kostenpflichtigen 1,1 m³ Container aufgestockt werden. Alle darüber hinaus anfallenden Papier- und Kartonagenmengen müssen über ein privates Entsorgungsunternehmen gesammelt werden.

Nutzungsgebühr Papier, Pappe, Kartonage (blaue Tonne):

240 l

8,82 /Jahr

1,1 m³

48,01 /Jahr

Bei der blauen Tonne fallen keine Entleerungsgebühren an.

Hinweise für die Stellung von 1,1 m³-Containern: Anforderungen an den Standplatz und Transportweg

Zweirädrige Behälter sind generell zur Entleerung bereitzustellen. Erwägen Sie, einen Containerstandplatz für 1,1 m³ Behälter auf Ihrem Grundstück einzurichten, beachten Sie bitte die Stellplatzbedingungen: Bauplanung und Abfallwirtschaft im Landkreis Leipzig

Behälter auf Ihrem Grundstück einzurichten, beachten Sie bitte die Stellplatzbedingungen:

Leichtverpackungen (gelbe Tonne)

In die gelbe Tonne für Gewerbe gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Die dualen Systeme in Deutschland organisieren privatwirtschaftlich die bundesweite Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verpackungen. Sie haben im Landkreis Leipzig die Firma Abfall Logistik Leipzig GmbH (ALL) mit der Stellung und Entsorgung der gelben Tonnen beauftragt. Die Entleerung der gelben Tonnen erfolgt 14-täglich.

Anmeldung und Behälterstellung über die ALL: Tel. 0341 9039548.

Biotonne (grüne Tonne)

Nutzen die Betreiber des Objektes gewerbliche Versorgungsanbieter bzw. Formen der Gemeinschaftsverpflegung werden Speiserestetonnen privater Entsorgungsunternehmen benötigt.

Kontakte zu privaten Entsorgungsunternehmen erhalten Sie über unsere Abfallberatung:

Abfalltrennung und Unterstützung

Hier haben wir verschiedene Abfall-Trennhilfen zum Herunterladen bereitgestellt:

Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Abfallberatung:

Wertstoffhöfe für Gewerbetreibende

Eine Übersicht unserer Wertstoffhöfe mit ihren Öffnungszeiten finden Sie hier:

Als Gewerbetreibender können Sie unsere Wertstoffhöfe nutzen um kostenpflichtig Sperrmüll abzugeben:

bis 2 m³

20,00 /Anlieferung

ab 2 m³ (bis max. 5 m³)

50,00 /Anlieferung

Eine Übersicht, was Sie als Sperrmüll abgeben können und was nicht, finden Sie hier: