Bioabfallverordnung: Gesetzesänderung ab 1. Mai

Zum 1. Mai tritt eine überarbeitete Version der Bioabfallverordnung in Kraft. Die gute Nachricht vorweg: Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine neuen gesetzlichen Pflichten. Die Anpassungen betreffen vor allem die Abläufe bei der Sammlung und Verwertung von Bioabfällen – insbesondere auf Seiten der Entsorgungsunternehmen wie der KELL GmbH.

Das Ziel der Gesetzesänderung ist klar: Die Qualität des gesammelten Bioabfalls soll verbessert werden.

Künftig wird schon bei der Anlieferung an den Verwertungsanlagen strenger kontrolliert – stark verschmutzte Bioabfälle werden dort nicht mehr angenommen. So soll verhindert werden, dass Fremdstoffe wie Plastik oder Metall überhaupt in die Anlagen gelangen. Denn: Nur sauberer Bioabfall kann zu hochwertigem Kompost verarbeitet oder zur Energiegewinnung genutzt werden – ein wichtiger Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Umweltschutz.

Diese Qualitätsanforderung gilt allerdings nicht erst seit der neuen Verordnung: Auch bisher wurden Biotonnen, die stark mit Restmüll oder Kunststoffen (auch kompostierbaren) verunreinigt waren, nicht geleert. In solchen Fällen wird ein Hinweisaufkleber angebracht, der über die falsche Befüllung informiert. Aus hygienischen Gründen wird empfohlen, auf eine Nachsortierung zu verzichten. Für solche Tonnen kann nachträglich eine Entleerung als Restabfall beantragt werden.

Unser Appell: Achten Sie weiterhin auf eine saubere Trennung Ihres Bioabfalls – ohne Plastik, ohne Restmüll. Nur so können die eingesammelten Bioabfälle umweltgerecht verwertet werden.

Für mehr Informationen und praktische Tipps rund um die richtige Abfalltrennung informiert Sie auch unsere Abfallberatung:

E-Mail: abfallberatung@kell-gmbh.de
Tel.: 034299 7060 10 (Durchwahl 2)