Schon gewusst? Ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte können Sie nicht nur kostenlos an unseren 10 Wertstoffhöfen im Landkreis Leipzig abgeben, sondern auch bei größeren Lebensmittelhändlern sowie Elektro-Fachmärkten in Ihrer Nähe.
Folgende Vertreiber von Elektrogeräten zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet:
- Lebensmittel-Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 m², die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten
- Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche für diese von mehr als 400 m²
Wie sieht die Rücknahmepflicht für die genannten Vertreiber aus?
- Verpflichtung zur Rücknahme von bis zu drei Geräten, wenn deren Kantenlänge 25 cm nicht überschreitet (0:1 Rückgabe – ohne Neukauf)
- Beim Kauf eines Neugerätes ist ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenfrei vom Händler zurückzunehmen.
Hinweis zum Onlinekauf: Beim Onlinehandel gilt, dass Onlinehändler eine Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung gewährleisten müssen bzw. eine kostenlose Abholung und Entsorgung von Altgeräten bestimmter Kategorien aktiv anbieten. Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der Onlinehändler.
Was ist überhaupt E-Schrott?
Vielen ist nicht sofort klar, ob es sich bei einem Gerät um E-Schrott handelt oder nicht. Prinzipiell gilt: Fast alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, einer Batterie oder Solarzellen – benötigen und keine Verwendung mehr haben, sind E-Schrott. Im Zweifel hilft das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne, das sich auf dem Gerät befinden muss! Findet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf dem alten Gerät, gehört es auf keinen Fall in die Hausmülltonne, sondern auf den Wertstoffhof oder zurück in den Handel.
Achtung: Batterien oder Akkus müssen vor der Rückgabe des Altgeräts herausgenommen und getrennt bei uns entsorgt werden.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Plan E (e-schrott-entsorgen.org).