Getrennte Sammlung von Textilabfällen im Landkreis Leipzig ab 2025

Zahlreiche Artikel und Informationen mit Hinweisen zur strikten Getrenntsammlung von Alttextilien und Androhungen von Bußgeldern ab dem 1.1. 2025 verunsichern derzeit Einwohner des Landkreises. Uns erreichen Rückmeldungen und Anfragen, die wir hier gern beantworten möchten.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien.

In den Städten und Gemeinden des Landkreises Leipzig werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Depotcontainer gemeinnütziger und gewerblicher Sammler im öffentlichen Raum erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.

Die über die Sammelcontainer erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt.

Derzeit beobachten wir ein Überangebot an Alttextilien aufgrund fehlender Absatzmärkte, zunehmend schlechtere Qualität und Materialbeschaffenheit der Sammelware sowie das Fehlen geeigneter Recyclingmöglichkeiten.

Die bestehenden Recyclingkapazitäten sind längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt. Neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling, die z.B. ein Faser-zu-Faser-Recycling umsetzen, funktionieren noch nicht im industriellen Maßstab und leiden unter einer geringen Nachfrage nach recycelten Fasern.

Aus diesen Gründen gehen die Sammel- und Verwertungsunternehmen dazu über, die Alttextil-Sammelcontainer stellenweise aus den Kommunen wieder abzuziehen.

Um die verbleibenden Altkleidersammlungen zu erhalten, sollten stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen z.B. aus Haushaltsauflösungen gehören in die Sperrmüllcontainer auf den KELL Wertstoffhöfen im Landkreis.

Diese Regelung gilt zumindest so lange, bis innovative Recycling- und Verwertungslösungen für eine nachhaltige Textilkreislaufwirtschaft entwickelt und im Landkreis Leipzig etabliert sind. Um die Menge an Textilabfällen zu reduzieren, empfehlen wir zudem, Kleidung und Schuhe nachhaltig zu kaufen, länger zu nutzen und auf Fast Fashion zu verzichten.

Entsprechend der Festlegungen im aktuellen „Gemeinsamen Abfallwirtschaftskonzept für den ZAW, die Stadt Leipzig und den Landkreis Leipzig“ wird der Landkreis Leipzig die Situation der gemeinnützigen und gewerblichen Altkleidersammlungen Mitte des Jahres 2025 mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) neu bewerten und bei Erfordernis entsprechende Maßnahmen veranlassen.

Sind in Ihrer Stadt oder Gemeinde keine Altkleidercontainer mehr vorhanden, können gut erhaltene, tragfähige Kleidungsstücke weiterhin in Sozialwarenkaufhäusern, SecondHand-Einrichtungen oder Kleiderkammern abgegeben werden. Auch über das Online-Angebot der KELL GmbH – den Tausch- und Verschenkmarkt unter www.kell-gmbh.de – lassen sich Alttextilien weitervermitteln.

Faustregel für die richtige Entsorgung

Wer sich unsicher ist, ob ein Kleidungsstück oder Textil noch in die Altkleidersammlung gehört, kann sich folgende Faustregel merken: Würde man es noch einem Freund oder Bekannten geben? Ist die Antwort nein, sollte das Stück in den Restabfall. Stark verschlissene, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Kleidung (Lumpen) darf und sollte weiterhin über die Restmülltonne bzw. den Sperrmüll entsorgt werden. Saubere, unbeschädigte und gut tragbare Bekleidung, Woll- und Strickwaren, paarweise gebündelte Schuhe, gebrauchte Handschuhe, Decken, Tischdecken, Bettwäsche, Hand- und Badetücher, Waschlappen sowie Gardinen gehören weiterhin in die Altkleidercontainer.

Was zählt zu „Alttextilien“:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe) etc.,
  • Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke etc.,
  • Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner etc.,
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores etc. sowie
  • Stoff-/Plüschtiere.

Nicht zu „Alttextilien“ zählen:

  • Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
  • Matratzen und Schaumstoffe,
  • Teppiche und Auslegware (Teppichboden),
  • Technische Textilien, wie z. B. Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen etc.,
  • Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen sowie
  • sonstige Gebrauchsgegenstände.

Weiterführende Informationen

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU): Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien gemeinsam und mit Weitsicht umsetzen:

https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/getrenntsammlungspflicht-fuer-alttextilien-gemeinsam-und-mit-weitsicht-umsetzen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: Getrennte Sammlung von Textilabfällen

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/produktbereiche/mode-und-textilien/faq-getrennte-sammlung-von-textilabfaellen

Gemeinsames Abfallwirtschaftskonzept für den ZAW, die Stadt Leipzig und den Landkreis Leipzig für den Zeitraum 2024 bis 2028

Abfallwirtschaftskonzept