Getrenntsammlung von Alttextilien in Deutschland ab 2025

Bewährte Sammlungen im Landkreis Leipzig

Zahlreiche Artikel und Informationen mit Hinweisen zur strikten Getrenntsammlung von Alttextilien und Androhungen von Bußgeldern ab dem 1.1. 2025 verunsichern derzeit zahlreiche Einwohner des Landkreises. Uns erreichen Rückmeldungen und Anfragen, die wir hier gern beantworten möchten.

Im Landkreis Leipzig stehen in den Städten und Gemeinden Altkleidercontainer gemeinnütziger und/ oder gewerblicher Sammler für eine flächendeckende Getrenntsammlung von Alttextilien zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht ist damit bereits umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst nichts.

Diese bewährten und gut funktionierenden Sammlungen gewährleisten auch in Zukunft eine Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung bzw. ein hochwertiges Recycling, wenn die Qualität der eingeworfenen Textilien und deren sorgfältige Trennung gegeben sind.

Um bestehende Sammelstrukturen nicht zu gefährden, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonnen des Landkreises Leipzig zu entsorgen.

Diese Regelung gilt zumindest so lange, bis innovative Recycling- und Verwertungslösungen für eine nachhaltige Textilkreislaufwirtschaft entwickelt und im Landkreis Leipzig etabliert sind. Damit weniger Textilabfälle entstehen, empfehlen wir, Kleidung und Schuhe nachhaltig zu kaufen und zu nutzen, Fast Fashion zu vermeiden.

Was zählt zu „Alttextilien“:

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe) etc.,
  • Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke etc.,
  • Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner etc.,
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores etc. sowie
  • Stoff-/Plüschtiere.

Nicht zu „Alttextilien“ zählen:

  • Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
  • Matratzen und Schaumstoffe,
  • Teppiche und Auslegware (Teppichboden),
  • Technische Textilien, wie z. B. Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen etc.,
  • Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen sowie
  • sonstige Gebrauchsgegenstände.