Sie ziehen um? Die Tonnen verbleiben am Grundstück.

Die Umstellung des Abfallgebührenmodells zum 1. Januar 2019 bringt einige Neuerungen mit sich. Eine ist:

Die Restmülltonnen ziehen nicht mehr mit um!

In der Vergangenheit wurden die Restabfallbehälter, da sie dem Haushalt zugeordnet waren, bei Umzug zum neuen Wohnort im Landkreis mitgenommen. Seit diesem Jahr sind alle Behälter grundstücksbezogen, d. h. sie liegen nun in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der eingesetzten Verwaltung. Ähnlich verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Hausverwaltung oder Vorstand nun die Behälter verwaltet.

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Was ändert sich noch? Weitere Informationen zur Abfallgebührenmodellumstellung finden Sie hier.