Wir sammeln…“. Ein jeder von uns hat bereits schon einmal dieses verlockende Angebot auf einem Wurfzettel im Briefkasten gefunden. Dinge wie Sperrmüll oder Elektroaltgeräte mit einem Schlag loswerden – ohne Kosten oder Aufwand und nur auf die Straße stellen. Das Ganze hat allerdings einen Haken: Diese Abfallsammlungen sind zum größten Teil illegal.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz der Bundesrepublik besagt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Für den Landkreis Leipzig ist die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH mit der Entsorgung dieser Abfälle beauftragt.
Ausnahmen bilden genehmigte gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen sortenreiner und ungefährlicher Abfälle wie zum Beispiel von Altpapier, Altkleidern oder Eisenschrott, die dann ordnungsgemäß verwertet werden.
Unseriöse Sammlungen erkennen Sie unter anderem daran, dass auf dem Wurfzettel Kontaktadressen, Ansprechpartner oder Verantwortliche für die Sammlungen fehlen.
Viele der aufgelisteten Gegenstände werden aufgrund ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall eingestuft. Achten Sie z.B. immer darauf, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhof gehören und von dort aus einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Elektroaltgeräte bestehen zum Teil aus wertvollen Rohstoffen wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch aus umwelt- und gesundheitsgefährdenden Stoffen wie sechswertigem Chrom, Blei, Cadmium und Quecksilber.
Nicht auszuschließen ist der Fall, dass die illegalen Sammler den Abfall sortieren bzw. Geräte ausschlachten, Wertstoffe entnehmen und nicht benötigte Gegenstände später irgendwo in der freien Natur entsorgen. Dies hat zur Folge, dass die Allgemeinheit für die Kosten der Beseitigung und anfallender Umwelt- bzw. Sicherheitsprobleme aufkommt.
Kann zurückverfolgt werden, wer der Abfallerzeuger ist oder wer diese Abfälle zur Abholung bereitgestellt hat, können diese Personen für die illegale Entsorgung zur Rechenschaft gezogen werden.*
Umfassende Informationen zu allen Entsorgungsmöglichkeiten und –wegen erhalten Sie bei der Abfallberatung der Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Tel. 034299 7060 80 oder E-Mail: abfallberatung@kell-gmbh.de
* § 28 Abs. 1 Nr. 1 AWIS i.V.m. Anlage 2 – Bußgeldkatalog (Nr. 1)