Kategorie: Aktuelles

KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH

Vertriebsstellen für Restabfallsäcke gesucht

Wir suchen Einzelhandelsunternehmen, die im Auftrag der KELL GmbH Restabfallsäcke des Landkreises in Ihr Sortiment aufnehmen und vertreiben. Wir bieten: Veröffentlichung Ihrer Unternehmensadresse in der jährlichen Informationsbroschüre zur Abfallwirtschaft sowie auf unserer Website und der Abfall App Landkreis Leipzig Aufwandsentschädigung Provision je verkauften Restabfallsack Bei Interesse freuen wir uns über eine Nachricht an info@kell-gmbh.de.

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Nebenablagerungen Papier, Pappe, Karton (Blaue Tonne)

Ab Februar 2021 wird die KELL GmbH auf nicht korrekt bereitgestellte Nebenablagerung bei der Entsorgung der blauen Tonne (Papier, Pappe Kartonage) hinweisen und diese entsprechend von der Entsorgung ausschließen. Nebenablagerungen dürfen nur im Ausnahmefall, in geringer Menge und auf 45cm mal 45cm gebündelt neben dem Behälter am Entsorgungsort bereitgestellt werden.Große Mengen an Papier, Pappe und Karton, die ungebündelt neben den Entsorgungsbehältern bereitgestellt werden, kosten viel Zeit und stellen ein großes Arbeitsrisiko dar (ein Beispiel können Sie hier sehen). Zudem lässt sich verschmutztes oder durchgefeuchtetes Papier nicht recyceln.Daher bitten wir um Ihre Unterstützung!Wenn die Tonne nicht ausreicht und Bündeln nicht möglich.

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Gewerbeabfallverordnung – gesetzliche Vorgaben

Die Merkblätter des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen erläutern die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung. Sie richten sich an Erzeuger (z. B. Gewerbetreibende) und Besitzer (z. B. Transporteure) von sogenannten gewerblichen Siedlungsabfällen.Für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmte Bau- und Abbruchabfällen gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) »Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen«, die neu gefasst wurde und seit dem 1. August 2017 gilt.Ziel ist die Anwendung der fünfstufigen Abfallhierarchie bei gewerblichen Siedlungs- und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, um insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling zu ermöglichen. Abfälle in.

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Gewerbe sind anschlusspflichtig an die Abfallentsorgung im Landkreis

Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung – „Pflichtrestmülltonne“ für Gewerbetreibende im Landkreis Leipzig nach Gewerbeabfallverordnung Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden, haben diese nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Gewerbeabfallverordnung dem zuständigen öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Diese Anschluss- und Überlassungspflicht ist in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Leipzig auch fest verankert. Ortsansässige Gewerbetreibende sind demnach verpflichtet, die Restabfallbehälter der Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig in angemessenem Umfang zu nutzen, mindestens aber einen Behälter. Diese Reglung gründet auf einer widerleglichen Vermutung, dass bei jedem gewerblichen Abfallerzeuger auch Abfälle zur Beseitigung anfallen. Beispiele für Restfraktionen sind Hygieneartikel (Hygieneeimer aus Damentoiletten),.

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Sie ziehen um? Die Tonnen verbleiben am Grundstück.

Die Umstellung des Abfallgebührenmodells zum 1. Januar 2019 bringt einige Neuerungen mit sich. Eine ist: Die Restmülltonnen ziehen nicht mehr mit um! In der Vergangenheit wurden die Restabfallbehälter, da sie dem Haushalt zugeordnet waren, bei Umzug zum neuen Wohnort im Landkreis mitgenommen. Seit diesem Jahr sind alle Behälter grundstücksbezogen, d. h. sie liegen nun in der Verantwortung des Grundstückseigentümers bzw. der eingesetzten Verwaltung. Ähnlich verhält es sich bei Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Hausverwaltung oder Vorstand nun die Behälter verwaltet. Wenden Sie sich bei Fragen an uns: Ansprechpartner. Was ändert sich noch? Weitere Informationen zur Abfallgebührenmodellumstellung finden Sie hier.

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Illegale Abfallsammlungen im Landkreis Leipzig nicht unterstützen!

Wir sammeln…“. Ein jeder von uns hat bereits schon einmal dieses verlockende Angebot auf einem Wurfzettel im Briefkasten gefunden. Dinge wie Sperrmüll oder Elektroaltgeräte mit einem Schlag loswerden – ohne Kosten oder Aufwand und nur auf die Straße stellen. Das Ganze hat allerdings einen Haken: Diese Abfallsammlungen sind zum größten Teil illegal.Das Kreislaufwirtschaftsgesetz der Bundesrepublik besagt, dass Abfälle aus privaten Haushalten grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Für den Landkreis Leipzig ist die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH mit der Entsorgung dieser Abfälle beauftragt. Ausnahmen bilden genehmigte gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen sortenreiner und ungefährlicher Abfälle wie zum Beispiel.

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